Bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Wechselwirkungen von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit untersucht. Ziel ist die Früherkennung erhöhter gesundheitlicher Gefährdungen durch bestimmte Tätigkeiten sowie arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese sowie verschiedene Untersuchungen, soweit der oder die Beschäftigte darin einwilligt. Das Ergebnis sind in der Regel individuelle Empfehlungen zur Prävention.
Je nach den Tätigkeiten und Gefährdungen muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend anbieten und im Rahmen der Arbeitszeit praktisch ermöglichen. Darüber hinaus gibt es eine Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten, insbesondere bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
Neben der Wunschvorsorge kann ein Betriebsarzt auch bei anderen besonderen Fragestellungen einbezogen werden, z. B. bei möglichen Zusammenhängen von Arbeitsbedingungen und Erkrankungen, bei der Betreuung psychischer Belastungssituationen am Arbeitsplatz sowie bei Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten. Voraussetzung ist dafür die Kostenzusage des Betriebes.
Auch der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
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