Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist im Arbeitsschutzgesetz, im Chemiekaliengesetz, in unterschiedlichen Verordnungen und Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt, z. B.:
Bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Wechselwirkungen von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit untersucht. Ziel ist die Früherkennung erhöhter gesundheitlicher Gefährdungen durch bestimmte Tätigkeiten sowie arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese sowie verschiedene Untersuchungen, soweit der oder die Beschäftigte darin einwilligt. Das Ergebnis sind in der Regel individuelle Empfehlungen zur Prävention.
Außerdem führen wir Eignungsuntersuchungen für bestimmte Anlässe durch (Einstellung, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit und mit Absturzgefahr).
Wenn Sie für Ihr Unternehmen betriebsärztliche Unterstützung in der Vorsorge benötigen, sprechen Sie uns an!
Heiliger Weg 2
44135 Dortmund
Facharzt für Arbeitsmedizin
und Allgemeinmedizin
Akupunktur
Psychotherapie
Facharzt für Innere Medizin
Betriebsmedizin
Ernährungsmedizin
Palliativmedizin
Weiterbildungs-Assistentin
Fachärztin für Allgemeinmedizin